<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><atom:link href="https://bgxhain8425.antragsgruen.de/bgxhain8425/feedmotions" rel="self" type="application/rss+xml" />
            <title>Bezirksgruppe Xhain 08.04.2025: Anträge</title>
            <link>https://bgxhain8425.antragsgruen.de/bgxhain8425/feedmotions</link>
            <description></description>
            <image>
                <url>https://bgxhain8425.antragsgruen.de/img/logo.png</url>
                <title>Bezirksgruppe Xhain 08.04.2025: Anträge</title>
                <link>https://bgxhain8425.antragsgruen.de/bgxhain8425/feedmotions</link>
            </image><item>
                        <title>A2: Konsequente Bekämpfung von Racial Profiling und rechtswidriger sowie rassistischer Polizeigewalt</title>
                        <link>https://bgxhain8425.antragsgruen.de/bgxhain8425/Konsequente-Bekampfung-von-Racial-Profiling-und-rechtswidriger-sowie-r-1920</link>
                        <author>Vielfaltspolitisches Team (dort beschlossen am: 12.01.2025)</author>
                        <guid>https://bgxhain8425.antragsgruen.de/bgxhain8425/Konsequente-Bekampfung-von-Racial-Profiling-und-rechtswidriger-sowie-r-1920</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bündnis 90/Die Grünen Berlin setzen sich für eine rechtstaatliche und<br>
diskriminierungsfreie Polizeiarbeit, die konsequente Bekämpfung von Racial<br>
Profiling und rassistischer Polizeigewalt ein. Als menschenrechtsbasierte Partei<br>
können wir es nicht hinnehmen, dass Menschen durch staatliches Handeln<br>
diskriminiert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p><strong>Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle für Polizeigewalt</strong></p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine zentrale Forderung zivilgesellschaftlicher Organisationen ist die Schaffung<br>
einer unabhängigen Beschwerdestelle für Fälle von Polizeigewalt. Mit dem<br>
unabhängigen Polizeibeauftragten in Land und Bund haben wir eine Anlaufstelle<br>
für Beschwerden und die neutrale Vermittlung in Konflikten zwischen Behörde und<br>
Bürger*innen geschaffen. Die juristische Aufarbeitung von Dienstvergehen wird<br>
jedoch weiterhin durch die Polizei selbst vorgenommen. Wie bereits in anderen<br>
Ländern üblich, sollen diese Ermittlungen zukünftig außerhalb der<br>
Polizeistrukturen angesiedelt sein. Die Beschwerdestrukturen sollen Betroffenen<br>
von Polizeigewalt, Zeug*innen, Polizist*innen und weiteren Personen offenstehen<br>
und mit weitreichenden Ermittlungsbefugnissen ausgestattet werden. Wir<br>
unterstützen diese Forderung und setzen uns für die zügige Einrichtung einer<br>
solchen Stelle in Berlin ein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Insbesondere sollen Polizist*innen, die rechtswidriges Handeln von Kolleg*innen<br>
melden, keine negativen Konsequenzen fürchten müssen. Betroffene von<br>
rechtswidriger Polizeigewalt benötigen zudem häufig finanzielle und juristische<br>
Unterstützung. Deshalb setzen wir uns für eine (finanzielle) Förderung und<br>
nachhaltige Etablierung von Beratungsstellen für Betroffene ein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p><strong>Zentralisierung der Ermittlungszuständigkeit für Fälle von Polizeigewalt<br>
mit Todesfolge sowie Todesfälle in Polizeigewahrsam bei einer<br>
Sondereinheit der Bundesanwaltschaft</strong></p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sollte es in Polizeigewahrsam oder nach Anwendung von Polizeigewalt zu<br>
Todesfällen kommen, sollte die Ermittlungszuständigkeit zentral bei einer<br>
speziell hierfür eingerichteten und ausgestatteten Einheit der<br>
Bundesanwaltschaft liegen, um die erforderliche Distanz und Unabhängigkeit der<br>
ermittelnden Personen sicherzustellen sowie Erfahrungen zu bündeln und mögliche<br>
strukturelle Muster zu identifizieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><p><strong>Verpflichtende Kennzeichnung für Polizeibeamt*innen</strong></p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir bekräftigen unsere Forderung nach einer individuellen Kennzeichnungspflicht<br>
für alle Polizeibeamt*innen, auch in geschlossenen Einheiten, die in Berlin<br>
bereits Praxis ist. Beim Einsatz der Bundespolizei oder Unterstützungskräften<br>
aus anderen Bundesländern muss dies ebenfalls sichergestellt werden. Dies erhöht<br>
die Transparenz und erleichtert die Aufklärung möglicher Übergriffe.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><p><strong>Verbot von verdachtsunabhängigen Kontrollen</strong></p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern ein gesetzliches Verbot von verdachtsunabhängigen<br>
Personenkontrollen, da diese Racial Profiling begünstigen. § 21 Abs. 2 Nr. 1<br>
ASOG Berlin<sup>1</sup> ist entsprechend zu streichen. Anlasslose Kontrollen sind ein<br>
Einfallstor für Racial Profiling und widersprechen dem Grundsatz, dass die<br>
Polizei Verdachtsmomente braucht, um eine Maßnahme durchzuführen. Menschen, die<br>
wiederholt von Racial Profiling betroffen sind, verlieren das Vertrauen in die<br>
Unparteilichkeit des Staates. Dies führt in betroffenen Communities zu einer<br>
Verstärkung von Misstrauen gegenüber der Polizei. Menschen unter Generalverdacht<br>
zu stellen, erschwert eine nachhaltige Arbeit der Polizei in besonders von<br>
Racial Profiling betroffenen Gebieten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><p><strong>Ein Recht auf Kontrollquittungen</strong></p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bei einer Polizeikontrolle sollen Betroffene das Recht bekommen, eine<br>
Kontrollquittung unter Nennung des Anlasses der Kontrolle einzufordern. Wer Ziel einer polizeilichen Maßnahme wird, etwa einer Personenkontrolle, fühlt sich oft bedrängt oder unter unberechtigtem Verdacht. Wir wollen unbürokratische Nachweis- und Aufklärungspflichten einführen, so dass jede*r weiß, welcher Verdachtsmoment einer Kontrolle zugrunde lag und welche Rechtsschutzmöglichkeiten es gibt. Auch Polizist*innen überprüfen damit die eigenen Maßnahmen auf notwendige Verdachtsmomente und stärken die eigene Willkürkontrolle. Somit werden insgesamt Transparenz über polizeiliches Handeln und die Informationsrechte und Rechtsschutzmöglichkeiten von Betroffenen gestärkt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li><p><strong>Ausbau von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen</strong></p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In der Ausbildung der Berliner Polizei, sowohl an der Polizeiakademie als auch<br>
an der Hochschule für Wirtschaft und Recht, hat sich in den vergangenen Jahren<br>
viel getan. Der weitere Ausbau von verpflichtenden Aus- und<br>
Fortbildungsmaßnahmen für Polizeibeamt*innen zu den Themen Rassismus,<br>
Diskriminierung und interkulturelle Kompetenz stärkt Kommunikations- und<br>
Deeskalationsfähigkeit. Auch Einsatznachbereitungen und Supervisionsangebote<br>
wollen wir ausbauen. Dabei sollen zivilgesellschaftliche Organisationen und<br>
Wissenschaftler*innen maßgeblich eingebunden werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li><p><strong>Förderung von Vielfalt in der Polizei</strong></p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Berliner Polizei ist bereits heute die vielfältigste Polizei im Bundesgebiet<br>
und das wirkt sich positiv auf die Polizeiarbeit in einer vielfältigen<br>
Stadtgesellschaft aus. Wir setzen uns weiterhin für gezielte Maßnahmen ein, um<br>
den Anteil von Menschen mit Migrationsgeschichte und nicht weißen Menschen in<br>
der Berliner Polizei zu erhöhen und Diskriminierung innerhalb der<br>
Polizeistrukturen abzubauen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="8"><li><p><strong>Wissenschaftliche Studie zu Rassismus in der Polizei</strong></p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern die konsequente Durchführung einer unabhängigen wissenschaftlichen<br>
Studie zu rassistischen Einstellungen und deren praktischen Auswirkungen in der<br>
Berliner Polizei. Leider wurden bisher die Empfehlungen der ersten Berliner<br>
Polizeistudie nicht umgesetzt, an der zweiten Runde der MEGAVO-Studie des<br>
Bundesinnenministeriums beteiligte sich die Berliner Polizei nicht. Wir setzen<br>
auf eine evidenzbasierte Innenpolitik, die wissenschaftliche Erkenntnisse ernst<br>
nimmt und aus Fehlern lernt, um dem Anspruch einer modernen Hauptstadtpolizei<br>
gerecht zu werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>_________</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><sup>1 </sup>ASOG steht für Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und<br>
Ordnung in Berlin. In § 21 ASOG geht es um die Identitätsfeststellung bzw.<br>
Identitätskontrolle. In Abs. 2 ist geregelt, dass Identitätsfeststellungen<br>
unabhängig von einem konkreten Verdacht an Orten erfolgen dürfen, die als<br>
“kriminalitätsbelastet” eingestuft sind. Diese Orte sind dadurch gekennzeichnet,<br>
dass “dort Personen Straftaten von erheblicher Bedeutung verabreden, vorbereiten<br>
oder verüben”.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die große Mehrheit der Polizeibeamt*innen hält sich bei ihrer Arbeit an Recht und Gesetz sowie das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes. Sie setzen Gewalt in der Regel nur als ultima ratio ein, um Schaden von anderen oder sich selbst abzuwenden. All diesen Polizist*innen stärken wir den Rücken. Es wäre falsch, Polizist*innen unter den Generalverdacht zu stellen, aus rassistischen Motiven heraus Menschen zu kontrollieren oder ihnen Gewalt anzutun.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zahlreiche Fälle der vergangenen Jahrzehnte zeigen zugleich, dass es sich bei Racial Profiling und rassistischer Polizeigewalt nicht nur um Einzelfälle handelt. Auch innerhalb der Polizeibehörden ist bekannt, dass Vorfälle oftmals nicht angemessen adressiert oder aufgearbeitet werden. Vielmehr ist naheliegend, dass strukturelle Gegebenheiten, wie das Fehlen einer unabhängigen Beschwerdestruktur dazu führen, dass das rechtswidrige Handeln von Polizist*innen in nahezu allen Fällen keinerlei Konsequenzen hatte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Rechtswidrige und rassistische Polizeigewalt sowie Racial Profiling sind bundesweit ernstzunehmende Probleme. Der aktuelle Policy Brief des Sachverständigenrats für Integration und Migration zeigt, dass Menschen, die als BIPoC wahrgenommen werden oder denen ein Migrationshintergrund zugeschrieben wird, deutlich häufiger von Polizeikontrollen betroffen sind. Dies verletzt nicht nur das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes, sondern untergräbt auch das Vertrauen in staatliche Institutionen. BIPoC, also Menschen, die von strukturellem Rassismus betroffen sind, werden auch überproportional häufig Opfer von schwerer Polizeigewalt, insbesondere Gewalteinwirkung mit Todesfolge - häufig ohne, dass daraus angemessene Konsequenzen für die Täter*innen folgen. Damit wird auch das Vertrauen in die Arbeit der Polizei beschädigt, insbesondere wenn Taten bagatellisiert, abgetan oder nicht sachgerecht durch staatliche Institutionen aufgearbeitet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Da Polizist*innen stellvertretend das staatliche Gewaltmonopol ausüben, müssen an sie besonders hohe Anforderungen gestellt werden. Als Gesellschaft können wir nicht akzeptieren, wenn Menschen aufgrund von rassistischen Zuschreibungen, die sich in der Stereotypisierung von Menschen in ethnische Gruppen äußert, häufiger und intensiver Opfer von Gewalt und Diskriminierung durch die Polizei werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Versprechen unserer Demokratie: die Gleichbehandlung aller Bürger*innen durch den Staat und seine Organe, muss jederzeit erfüllt werden. Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit durch Akteur*innen des Staates stellen wir uns im Sinne der Menschenwürde in Art.1 GG entschieden entgegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Als Bündnis 90/Die Grünen Berlin setzen wir uns seit langem für eine diskriminierungsfreie Polizeiarbeit ein. Mit den hier formulierten Forderungen wollen wir einen Beitrag dazu leisten, strukturellem Rassismus und rassistischer Polizeigewalt entgegenzuwirken und das Vertrauen zwischen Polizei und Bevölkerung zu stärken. Berlin kann erst sicher sein, wenn alle Menschen sich sicher fühlen können!</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 08 Apr 2025 18:25:34 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2: Konsequente Bekämpfung von Racial Profiling und rechtswidriger sowie rassistischer Polizeigewalt</title>
                        <link>https://bgxhain8425.antragsgruen.de/bgxhain8425/motion/82490</link>
                        <author>Vielfaltspolitisches Team (dort beschlossen am: 12.01.2025)</author>
                        <guid>https://bgxhain8425.antragsgruen.de/bgxhain8425/motion/82490</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bündnis 90/Die Grünen Berlin setzen sich für eine rechtstaatliche und<br>
diskriminierungsfreie Polizeiarbeit, die konsequente Bekämpfung von Racial<br>
Profiling und rassistischer Polizeigewalt ein. Als menschenrechtsbasierte Partei<br>
können wir es nicht hinnehmen, dass Menschen durch staatliches Handeln<br>
diskriminiert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p><strong>Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle für Polizeigewalt</strong></p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine zentrale Forderung zivilgesellschaftlicher Organisationen ist die Schaffung<br>
einer unabhängigen Beschwerdestelle für Fälle von Polizeigewalt. Mit dem<br>
unabhängigen Polizeibeauftragten in Land und Bund haben wir eine Anlaufstelle<br>
für Beschwerden und die neutrale Vermittlung in Konflikten zwischen Behörde und<br>
Bürger*innen geschaffen. Die juristische Aufarbeitung von Dienstvergehen wird<br>
jedoch weiterhin durch die Polizei selbst vorgenommen. Wie bereits in anderen<br>
Ländern üblich, sollen diese Ermittlungen zukünftig außerhalb der<br>
Polizeistrukturen angesiedelt sein. Die Beschwerdestrukturen sollen Betroffenen<br>
von Polizeigewalt, Zeug*innen, Polizist*innen und weiteren Personen offenstehen<br>
und mit weitreichenden Ermittlungsbefugnissen ausgestattet werden. Wir<br>
unterstützen diese Forderung und setzen uns für die zügige Einrichtung einer<br>
solchen Stelle in Berlin ein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Insbesondere sollen Polizist*innen, die rechtswidriges Handeln von Kolleg*innen<br>
melden, keine negativen Konsequenzen fürchten müssen. Betroffene von<br>
rechtswidriger Polizeigewalt benötigen zudem häufig finanzielle und juristische<br>
Unterstützung. Deshalb setzen wir uns für eine (finanzielle) Förderung und<br>
nachhaltige Etablierung von Beratungsstellen für Betroffene ein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p><strong>Zentralisierung der Ermittlungszuständigkeit für Fälle von Polizeigewalt<br>
mit Todesfolge sowie Todesfälle in Polizeigewahrsam bei einer<br>
Sondereinheit der Bundesanwaltschaft</strong></p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sollte es in Polizeigewahrsam oder nach Anwendung von Polizeigewalt zu<br>
Todesfällen kommen, sollte die Ermittlungszuständigkeit zentral bei einer<br>
speziell hierfür eingerichteten und ausgestatteten Einheit der<br>
Bundesanwaltschaft liegen, um die erforderliche Distanz und Unabhängigkeit der<br>
ermittelnden Personen sicherzustellen sowie Erfahrungen zu bündeln und mögliche<br>
strukturelle Muster zu identifizieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><p><strong>Verpflichtende Kennzeichnung für Polizeibeamt*innen</strong></p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir bekräftigen unsere Forderung nach einer individuellen Kennzeichnungspflicht<br>
für alle Polizeibeamt*innen, auch in geschlossenen Einheiten, die in Berlin<br>
bereits Praxis ist. Beim Einsatz der Bundespolizei oder Unterstützungskräften<br>
aus anderen Bundesländern muss dies ebenfalls sichergestellt werden. Dies erhöht<br>
die Transparenz und erleichtert die Aufklärung möglicher Übergriffe.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><p><strong>Verbot von verdachtsunabhängigen Kontrollen</strong></p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern ein gesetzliches Verbot von verdachtsunabhängigen<br>
Personenkontrollen, da diese Racial Profiling begünstigen. § 21 Abs. 2 Nr. 1<br>
ASOG Berlin<sup>1</sup> ist entsprechend zu streichen. Anlasslose Kontrollen sind ein<br>
Einfallstor für Racial Profiling und widersprechen dem Grundsatz, dass die<br>
Polizei Verdachtsmomente braucht, um eine Maßnahme durchzuführen. Menschen, die<br>
wiederholt von Racial Profiling betroffen sind, verlieren das Vertrauen in die<br>
Unparteilichkeit des Staates. Dies führt in betroffenen Communities zu einer<br>
Verstärkung von Misstrauen gegenüber der Polizei. Menschen unter Generalverdacht<br>
zu stellen, erschwert eine nachhaltige Arbeit der Polizei in besonders von<br>
Racial Profiling betroffenen Gebieten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><p><strong>Kontrollquittungen und verpflichtende Dokumentation von Polizeikontrollen</strong></p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bei einer Polizeikontrolle sollen Betroffene das Recht bekommen, eine<br>
Kontrollquittung unter Nennung des Anlasses der Kontrolle einzufordern. Um die<br>
Effektivität von Kontrollen zu verbessern und strukturellem Racial Profiling<br>
vorbeugen zu können, setzen wir uns für die Einführung einer anonymisierten<br>
Dokumentationspflicht bei Polizeikontrollen ein. Dabei sollen der Anlass, Ort<br>
und Zeitpunkt der Kontrolle sowie Alter, Geschlecht und eine mögliche<br>
Zuschreibung der ethnischen Herkunft der kontrollierten Person erfasst werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li><p><strong>Ausbau von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen</strong></p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In der Ausbildung der Berliner Polizei, sowohl an der Polizeiakademie als auch<br>
an der Hochschule für Wirtschaft und Recht, hat sich in den vergangenen Jahren<br>
viel getan. Der weitere Ausbau von verpflichtenden Aus- und<br>
Fortbildungsmaßnahmen für Polizeibeamt*innen zu den Themen Rassismus,<br>
Diskriminierung und interkulturelle Kompetenz stärkt Kommunikations- und<br>
Deeskalationsfähigkeit. Auch Einsatznachbereitungen und Supervisionsangebote<br>
wollen wir ausbauen. Dabei sollen zivilgesellschaftliche Organisationen und<br>
Wissenschaftler*innen maßgeblich eingebunden werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li><p><strong>Förderung von Vielfalt in der Polizei</strong></p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Berliner Polizei ist bereits heute die vielfältigste Polizei im Bundesgebiet<br>
und das wirkt sich positiv auf die Polizeiarbeit in einer vielfältigen<br>
Stadtgesellschaft aus. Wir setzen uns weiterhin für gezielte Maßnahmen ein, um<br>
den Anteil von Menschen mit Migrationsgeschichte und nicht weißen Menschen in<br>
der Berliner Polizei zu erhöhen und Diskriminierung innerhalb der<br>
Polizeistrukturen abzubauen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="8"><li><p><strong>Wissenschaftliche Studie zu Rassismus in der Polizei</strong></p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern die konsequente Durchführung einer unabhängigen wissenschaftlichen<br>
Studie zu rassistischen Einstellungen und deren praktischen Auswirkungen in der<br>
Berliner Polizei. Leider wurden bisher die Empfehlungen der ersten Berliner<br>
Polizeistudie nicht umgesetzt, an der zweiten Runde der MEGAVO-Studie des<br>
Bundesinnenministeriums beteiligte sich die Berliner Polizei nicht. Wir setzen<br>
auf eine evidenzbasierte Innenpolitik, die wissenschaftliche Erkenntnisse ernst<br>
nimmt und aus Fehlern lernt, um dem Anspruch einer modernen Hauptstadtpolizei<br>
gerecht zu werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>_________</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><sup>1 </sup>ASOG steht für Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und<br>
Ordnung in Berlin. In § 21 ASOG geht es um die Identitätsfeststellung bzw.<br>
Identitätskontrolle. In Abs. 2 ist geregelt, dass Identitätsfeststellungen<br>
unabhängig von einem konkreten Verdacht an Orten erfolgen dürfen, die als<br>
“kriminalitätsbelastet” eingestuft sind. Diese Orte sind dadurch gekennzeichnet,<br>
dass “dort Personen Straftaten von erheblicher Bedeutung verabreden, vorbereiten<br>
oder verüben”.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die große Mehrheit der Polizeibeamt*innen hält sich bei ihrer Arbeit an Recht und Gesetz sowie das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes. Sie setzen Gewalt in der Regel nur als ultima ratio ein, um Schaden von anderen oder sich selbst abzuwenden. All diesen Polizist*innen stärken wir den Rücken. Es wäre falsch, Polizist*innen unter den Generalverdacht zu stellen, aus rassistischen Motiven heraus Menschen zu kontrollieren oder ihnen Gewalt anzutun.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zahlreiche Fälle der vergangenen Jahrzehnte zeigen zugleich, dass es sich bei Racial Profiling und rassistischer Polizeigewalt nicht nur um Einzelfälle handelt. Auch innerhalb der Polizeibehörden ist bekannt, dass Vorfälle oftmals nicht angemessen adressiert oder aufgearbeitet werden. Vielmehr ist naheliegend, dass strukturelle Gegebenheiten, wie das Fehlen einer unabhängigen Beschwerdestruktur dazu führen, dass das rechtswidrige Handeln von Polizist*innen in nahezu allen Fällen keinerlei Konsequenzen hatte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Rechtswidrige und rassistische Polizeigewalt sowie Racial Profiling sind bundesweit ernstzunehmende Probleme. Der aktuelle Policy Brief des Sachverständigenrats für Integration und Migration zeigt, dass Menschen, die als BIPoC wahrgenommen werden oder denen ein Migrationshintergrund zugeschrieben wird, deutlich häufiger von Polizeikontrollen betroffen sind. Dies verletzt nicht nur das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes, sondern untergräbt auch das Vertrauen in staatliche Institutionen. BIPoC, also Menschen, die von strukturellem Rassismus betroffen sind, werden auch überproportional häufig Opfer von schwerer Polizeigewalt, insbesondere Gewalteinwirkung mit Todesfolge - häufig ohne, dass daraus angemessene Konsequenzen für die Täter*innen folgen. Damit wird auch das Vertrauen in die Arbeit der Polizei beschädigt, insbesondere wenn Taten bagatellisiert, abgetan oder nicht sachgerecht durch staatliche Institutionen aufgearbeitet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Da Polizist*innen stellvertretend das staatliche Gewaltmonopol ausüben, müssen an sie besonders hohe Anforderungen gestellt werden. Als Gesellschaft können wir nicht akzeptieren, wenn Menschen aufgrund von rassistischen Zuschreibungen, die sich in der Stereotypisierung von Menschen in ethnische Gruppen äußert, häufiger und intensiver Opfer von Gewalt und Diskriminierung durch die Polizei werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Versprechen unserer Demokratie: die Gleichbehandlung aller Bürger*innen durch den Staat und seine Organe, muss jederzeit erfüllt werden. Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit durch Akteur*innen des Staates stellen wir uns im Sinne der Menschenwürde in Art.1 GG entschieden entgegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Als Bündnis 90/Die Grünen Berlin setzen wir uns seit langem für eine diskriminierungsfreie Polizeiarbeit ein. Mit den hier formulierten Forderungen wollen wir einen Beitrag dazu leisten, strukturellem Rassismus und rassistischer Polizeigewalt entgegenzuwirken und das Vertrauen zwischen Polizei und Bevölkerung zu stärken. Berlin kann erst sicher sein, wenn alle Menschen sich sicher fühlen können!</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 04 Apr 2025 12:34:29 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1:  BVV-Programmprozess</title>
                        <link>https://bgxhain8425.antragsgruen.de/bgxhain8425/BVV-Programmprozess-14716</link>
                        <author>Geschäftsführender Ausschuss (dort beschlossen am: 01.04.2026)</author>
                        <guid>https://bgxhain8425.antragsgruen.de/bgxhain8425/BVV-Programmprozess-14716</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bezirksgruppe beschließt den nachfolgenden Fahrplan für die Erstellung des BVV-Wahlprogramms von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Friedrichshain-Kreuzberg zur Wahl 2026:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>1. Phase (Mai–September 2025): Erkenntnisse sammeln</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Aktive Mitglieder führen strukturierte Bürgerinnen-Interviews sowie Gespräche mit zivilgesellschaftlichen Akteurinnen, Vereinen, Trägern, Kulturschaffenden, Betrieben und weiteren relevanten Gruppen durch. Ziel ist die Identifikation zentraler Themen, Anliegen und Perspektiven der Wähler*innenschaft im Bezirk.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>2. Phase (bis September 2025): Programmformat und Themencluster festlegen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der BVV-Fraktionsvorstand und der Geschäftsführende Ausschuss (GA) legen das Format des Programms sowie die thematischen Cluster fest, auf deren Grundlage die weiteren Arbeitsprozesse erfolgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>3. Phase (Oktober 2025–Januar 2026): Inhalte und Forderungen erarbeiten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In thematischen (Fach-)Arbeitsgruppen, geleitet von BVV-Fraktionsvorstand und GA, werden innerhalb der definierten Cluster inhaltliche Stichpunkte erarbeitet. Die Arbeitsgruppen sind offen für alle Mitglieder sowie für gezielt angesprochene Interessierte, darunter zivilgesellschaftliche Initiativen, Nachbarschaftsprojekte und Vereinsvertreter*innen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Gruppen werten die Ergebnisse der Interviews aus Phase 1 aus, identifizieren Anliegen, Regelungsbereiche und konkrete Projekte und formulieren daraus thematische Stichpunkte für die spätere Programmredaktion.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für die inhaltliche Arbeit sind 3–5 Termine im Herbst/Winter vorgesehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Frist für die Einreichung der Stichpunkte: 20.01.2026</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>4. Phase (Januar–Februar 2026): Überführung in Programmformat</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine Schreibgruppe überträgt die erarbeiteten Stichpunkte der Arbeitsgruppen ab dem <strong>21.01.2026</strong> in das finale Format des Wahlprogramms.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Abschluss der Schreibphase: 18.02.2026</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>5. Phase (Februar–April 2026): Beschluss des Wahlprogramms</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• Beschluss des Programmentwurfs durch den Geschäftsführenden Ausschuss: <strong>24.02.2026</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• Veröffentlichung des Programmentwurfs: <strong>26.02.2026</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• Frist für Änderungsanträge: <strong>31.03.2026</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• Beschlussfassung des Wahlprogramms durch die Bezirksgruppe: <strong>14.04.2026</strong></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Mit diesem mehrphasigen und breit angelegten Prozess stellen wir sicher, dass unser BVV-Wahlprogramm 2026 fundiert, beteiligungsorientiert und nah an den konkreten Anliegen der Menschen in Friedrichshain-Kreuzberg entwickelt wird. Die enge Verzahnung zwischen basisdemokratischer Beteiligung, fachlicher Tiefe und klaren zeitlichen Meilensteinen ermöglicht einen transparenten und strukturierten Programmprozess.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 04 Apr 2025 12:27:38 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>